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CineMatrix
Wie kommen die Filme ins
Kino? |
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| Altersfreigaben und -empfehlungen — Zu jedem Film
finden Sie in unseren Programmübersichten zur aktuellen
Kinowoche Altersangaben (z.B. ab 0 oder ab 12).
Insbesondere im KINO FÜR KINDER finden Sie häufig auch noch
den zusätzlichen Hinweis, ab welchem Alter der Film empfohlen
wird. Hier ein Beispiel:



Was ist dabei eigentlich genau der Unterschied? Und wer genau
ist für diese Altersfreigaben und -empfehlungen zuständig?
Hierzu finden Sie im folgenden einige hilfreiche Hinweise und
weiter führende Links. |
| Die FSK — Bevor ein Film das erste Mal in die Kinos
kommt, durchläuft er in der Regel die 1949 gegründete Freiwillige
Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft (FSK), die
ihren Sitz in Wiesbaden hat. Die FSK legt die Alterfreigaben
für die Filme fest.
Dabei handelt es sich um freiwillige Prüfungen. Es besteht
also grundsätzlich keine Vorlagepflicht bei der FSK, die
finanziell autonom ist und sich nach dem Kostendeckungsprinzip
über die Prüfgebühren der Antragsteller finanziert.
Auch wenn keine Vorlagepflicht besteht: Die in der Spitzenorganisation
der Filmwirtschaft (SPIO) zusammen geschlossenen
Wirtschaftsverbände (siehe: SPIO
- Mitgliedsverbände) haben ihre Mitglieder verpflichtet,
nur von der FSK geprüfte Filme anzubieten. Zu den FSK-Freigaben
heißt es auf der Website der FSK:
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| »Die Altersfreigaben der FSK sind keine
pädagogische Empfehlung für eine bestimmte Alterstufe.
Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der
gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und vergleichbare
Bildträger, "die geeignet sind, die Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit zu beeinträchtigen" nicht für
ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen.« (Quelle:
FSK) |
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Bei den Altersfreigaben unterscheidet die FSK zwischen:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung (= ab 0)
- Freigegeben ab 6, 12 oder 16 Jahren
- Keine Jugendfreigabe (nicht freigegeben unter 18 Jahren)
Kinder ab 6 J. können seit April 2003 in Begleitung einer
sorgeberechtigten Person (das ist in der Regel Mutter oder
Vater) Filme mit der FSK 12 besuchen. Dazu die FSK:
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| »... Der Gesetzgeber möchte mit
dieser Regelung die Auseinandersetzung in den Familien über die
Medieninhalte fördern. In der Praxis kann zum Beispiel ein
10-Jähriger in Begleitung seiner Eltern in den Film "Star
Wars" gehen, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist. Die
Beurteilung, inwiefern 6 - 12-jährige Kinder in ihrer
individuellen Entwicklung den entsprechenden Film verstehen und
verarbeiten können, wird somit den Eltern überlassen. ...« (Quelle:
FSK,
"Parental Guidance") |
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Wenn Sie sich dafür interessieren, nach welchen Kriterien
die Freigaben für Filme erfolgen, dann schauen Sie einmal auf
der entsprechenden Seite der FSK im Internet nach:
Interessant sind auch die Veröffentlichungen, mit denen die
FSK regelmäßig zu aktuellen Themen, wie Gewaltdarstellungen in
Filmen, Stellung nimmt — siehe:
Hier finden Sie auch den sehr anschaulich geschriebenen
Beitrag von Folker Hönge, seines Zeichens Ständiger
Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK:
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch MOVIE-COLLEGE.DE.
Dort werden die Dinge unter der Überschrift
"Filmzensur" beleuchtet:
Wir halten fest: Bei den Altersfreigaben in unseren
Programmübersichten
(ab 0, 6, 12 etc.) handelt es sich um Angaben, die auf
den entsprechenden Bewertungen und Einstufungen der FSK beruhen.
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| Empfohlen ab ? — Die FSK-Altersfreigaben müssen
nicht unbedingt mit den Altersempfehlungen übereinstimmen, wie
das obige Beispiel zeigt: ab 0, aber empfohlen ab 5/6.
Doch wer verbirgt sich hinter diesen Altersempfehlungen bei
Kinder- und Jugendfilmen?
Woher die Empfehlung kommt, das erfahren Sie, wenn Sie von
unserer Programmübersicht aus auf den fraglichen Film klicken.
Sie finden dann eine detailliertere Beschreibung des Films und
am Ende einen Hinweis darauf, welche Institution sich hinter der
Altersempfehlung verbirgt. In der Regel basieren diese
Empfehlungen auf Angaben des Fördervereins Deutscher
Kinderfilm e.V. (Kinderfilm Online), Gera, bzw. des Bundesverbandes
Jugend und Film e.V., Frankfurt a.M.
Beide Institutionen sind auch im Internet präsent:
Speziell der Förderverein Deutscher Kinderfilm bietet
online ein FILM-ABC an, in dem u.a. auch die FSK-Altersfreigaben
und die Altersempfehlungen zu jedem einzelnen, dort gelisteten
Film zu finden sind. Hier können Sie jederzeit vorbeischauen,
um nachzusehen, ob der Film für ein bestimmtes Alter geeignet
ist.


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| Empfehlungsausschuss Medien (EAM) — Am Rande erwähnt
sei schließlich noch der Empfehlungsausschuss Medien (EAM),
eine regelmäßig tagende Einrichtung, die im Auftrag der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden (AGOL)
audiovisuelle Produktionen sichtet, bewertet und empfiehlt, die
sich besonders eignen für die Kinder- und Jugendmedienarbeit,
die außerschulische Jugendbildung, die Elternarbeit, die Fort-
und Weiterbildung von Erziehern, Sozialpädagogen, Fachkräfte
der Bildungsarbeit. Auf den regionalen Seiten Sachsen-Anhalt von
Kinderfilm Online finden Sie bei Bedarf weitere Infos über den EAM. |
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