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Wie kommen die Filme ins Kino?

START ... Filmdisposition Anfang der 80er Jahre ... Filmdisposition heute Altersfreigaben und -empfehlungen Die FBW und die Vergnügungssteuer ...
Altersfreigaben und -empfehlungen — Zu jedem Film finden Sie in unseren Programmübersichten zur aktuellen Kinowoche Altersangaben (z.B. ab 0 oder ab 12). Insbesondere im KINO FÜR KINDER finden Sie häufig auch noch den zusätzlichen Hinweis, ab welchem Alter der Film empfohlen wird. Hier ein Beispiel:

Was ist dabei eigentlich genau der Unterschied? Und wer genau ist für diese Altersfreigaben und -empfehlungen zuständig? Hierzu finden Sie im folgenden einige hilfreiche Hinweise und weiter führende Links.

Die FSK — Bevor ein Film das erste Mal in die Kinos kommt, durchläuft er in der Regel die 1949 gegründete Freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft (FSK), die ihren Sitz in Wiesbaden hat. Die FSK legt die Alterfreigaben für die Filme fest.

Dabei handelt es sich um freiwillige Prüfungen. Es besteht also grundsätzlich keine Vorlagepflicht bei der FSK, die finanziell autonom ist und sich nach dem Kostendeckungsprinzip über die Prüfgebühren der Antragsteller finanziert.

Auch wenn keine Vorlagepflicht besteht: Die in der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) zusammen geschlossenen Wirtschaftsverbände (siehe: SPIO - Mitgliedsverbände) haben ihre Mitglieder verpflichtet, nur von der FSK geprüfte Filme anzubieten. Zu den FSK-Freigaben heißt es auf der Website der FSK:

»Die Altersfreigaben der FSK sind keine pädagogische Empfehlung für eine bestimmte Alterstufe. Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und vergleichbare Bildträger, "die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen" nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen.« (Quelle: FSK)
Bei den Altersfreigaben unterscheidet die FSK zwischen:
  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung (= ab 0)
  • Freigegeben ab 6, 12 oder 16 Jahren
  • Keine Jugendfreigabe (nicht freigegeben unter 18 Jahren)

Kinder ab 6 J. können seit April 2003 in Begleitung einer sorgeberechtigten Person (das ist in der Regel Mutter oder Vater) Filme mit der FSK 12 besuchen. Dazu die FSK:

»... Der Gesetzgeber möchte mit dieser Regelung die Auseinandersetzung in den Familien über die Medieninhalte fördern. In der Praxis kann zum Beispiel ein 10-Jähriger in Begleitung seiner Eltern in den Film "Star Wars" gehen, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist. Die Beurteilung, inwiefern 6 - 12-jährige Kinder in ihrer individuellen Entwicklung den entsprechenden Film verstehen und verarbeiten können, wird somit den Eltern überlassen. ...« (Quelle: FSK, "Parental Guidance")

Wenn Sie sich dafür interessieren, nach welchen Kriterien die Freigaben für Filme erfolgen, dann schauen Sie einmal auf der entsprechenden Seite der FSK im Internet nach:

Interessant sind auch die Veröffentlichungen, mit denen die FSK regelmäßig zu aktuellen Themen, wie Gewaltdarstellungen in Filmen, Stellung nimmt — siehe:

Hier finden Sie auch den sehr anschaulich geschriebenen Beitrag von Folker Hönge, seines Zeichens Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK:

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch MOVIE-COLLEGE.DE. Dort werden die Dinge unter der Überschrift "Filmzensur" beleuchtet:

Wir halten fest: Bei den Altersfreigaben in unseren Programmübersichten
(ab 0, 6, 12 etc.) handelt es sich um Angaben, die auf den entsprechenden Bewertungen und Einstufungen der FSK beruhen.

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Empfohlen ab ? — Die FSK-Altersfreigaben müssen nicht unbedingt mit den Altersempfehlungen übereinstimmen, wie das obige Beispiel zeigt: ab 0, aber empfohlen ab 5/6. Doch wer verbirgt sich hinter diesen Altersempfehlungen bei Kinder- und Jugendfilmen?

Woher die Empfehlung kommt, das erfahren Sie, wenn Sie von unserer Programmübersicht aus auf den fraglichen Film klicken. Sie finden dann eine detailliertere Beschreibung des Films und am Ende einen Hinweis darauf, welche Institution sich hinter der Altersempfehlung verbirgt. In der Regel basieren diese Empfehlungen auf Angaben des Fördervereins Deutscher Kinderfilm e.V. (Kinderfilm Online), Gera, bzw. des Bundesverbandes Jugend und Film e.V., Frankfurt a.M.

Beide Institutionen sind auch im Internet präsent:

Speziell der Förderverein Deutscher Kinderfilm bietet online ein FILM-ABC an, in dem u.a. auch die FSK-Altersfreigaben und die Altersempfehlungen zu jedem einzelnen, dort gelisteten Film zu finden sind. Hier können Sie jederzeit vorbeischauen, um nachzusehen, ob der Film für ein bestimmtes Alter geeignet ist.

Film-ABC des Fördervereins Deutscher Kinderfilm e.V. ...

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Empfehlungsausschuss Medien (EAM) — Am Rande erwähnt sei schließlich noch der Empfehlungsausschuss Medien (EAM), eine regelmäßig tagende Einrichtung, die im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden (AGOL) audiovisuelle Produktionen sichtet, bewertet und empfiehlt, die sich besonders eignen für die Kinder- und Jugendmedienarbeit, die außerschulische Jugendbildung, die Elternarbeit, die Fort- und Weiterbildung von Erziehern, Sozialpädagogen, Fachkräfte der Bildungsarbeit. Auf den regionalen Seiten Sachsen-Anhalt von Kinderfilm Online finden Sie bei Bedarf weitere Infos über den EAM.