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Wie kommen die Filme ins Kino?

START ... Filmdisposition Anfang der 80er Jahre ... Filmdisposition heute Altersfreigaben und -empfehlungen ... Die FBW und die Vergnügungssteuer
Die FBW und die Vergnügungssteuer — Neben der FSK ist die FBW (Filmbewertungsstelle Wiesbaden) eine zweite Institution der deutschen Filmwirtschaft, die ein Film in der Regel zunächst durchläuft, bevor er erstmals in die Kinos kommt.

Filmbewertungsstelle Wiesbaden

Die FBW vergibt auf Antrag die Filmprädikate 'wertvoll' und 'besonders wertvoll'. Über die Hintergründe informiert die Filmbewertungsstelle auf ihrer Website:

»Die Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW) wurde auf Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 11. August 1951 zur Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für die steuerliche Behandlung von Filmen und zur Förderung des guten Films auf der Grundlage einer von allen Bundesländern geschlossenen Verwaltungs-
vereinbarung [...] errichtet. [...]

   Die FBW hat die Aufgabe, auf Antrag die in den vertragsschließenden Ländern zur Aufführung bestimmten Filme in allen ihren Formen dahin zu begutachten, ob ihnen das Prädikat "wertvoll" oder "besonders wertvoll" zuerkannt werden kann.

   Prädikatisierte Filme erhalten Steuervergünstigungen nach Maßgabe der Landesgesetzgebung und werden aufgrund des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (FFG) i.d.F. v. 06.08.1998 (BGB1 I S. 2046) finanziell gefördert.

  Für die Inanspruchnahme der FBW werden Gebühren erhoben. Diese sollen so bemessen sein, daß die Kosten gedeckt werden.«

Quelle: FBW

Die 'Prädikatisierungen' der FBW haben in der Vergangenheit manches Mal für Unmut gesorgt — so z.B. bei dem Film RAMBO III aus dem Jahr 1988 ...

Wahr und unwahr

Quelle:
CINEMAtograph 9/88, S. 2

Wenn es Sie interessiert zu erfahren, wie die Beurteilungen von Filmen bei der FBW zustande kommen, dann sollten Sie sich einmal die Kriterien der Beurteilung von Filmen der FBW ansehen.