»Die Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW) wurde
auf Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 11. August
1951 zur Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für
die steuerliche Behandlung von Filmen und zur Förderung
des guten Films auf der Grundlage einer von allen
Bundesländern geschlossenen Verwaltungs-
vereinbarung [...] errichtet. [...]
Die FBW hat die Aufgabe, auf Antrag
die in den vertragsschließenden Ländern zur
Aufführung bestimmten Filme in allen ihren Formen dahin
zu begutachten, ob ihnen das Prädikat
"wertvoll" oder "besonders wertvoll"
zuerkannt werden kann.
Prädikatisierte Filme erhalten
Steuervergünstigungen nach Maßgabe der
Landesgesetzgebung und werden aufgrund des Gesetzes
über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (FFG)
i.d.F. v. 06.08.1998 (BGB1 I S. 2046) finanziell
gefördert.
Für die Inanspruchnahme der FBW werden
Gebühren erhoben. Diese sollen so bemessen sein, daß
die Kosten gedeckt werden.«
Quelle: FBW
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